Das Honorar beträgt pro 60 Minuten


 

 

je Einzelperson   80 Euro

 

je Paar              110 Euro

Ich nehme die Zeitspanne von 60 Minuten als Orientierungspunkt für eine Sitzung. Gleichzeitig liegt es mir am Herzen auf Klienten/-innen und ihre Bedürfnisse optimal eingehen zu können. Ich kann hierfür meine Möglichkeiten zur flexiblen Zeitgestaltung nutzen und die Zeitspanne gerne an die Bedürfnisse der Klienten/-innen anpassen. Das bedeutet, es ist möglich, dass bei einer Sitzung sowohl weniger als die 60 Minuten als auch etwas mehr benötigt werden. Das Honorar wird dann entsprechend der tatsächlich genutzten Zeit angepasst. Möchte ein/e Klient/-in diese Flexibilität nicht in Anspruch nehmen ist das für mich vollkommen in Ordnung. Ich bitte Sie mich in diesem Fall eindeutig darüber zu informieren. Somit gibt es eine klare Handlungsanweisung für mich. Diese macht es mir dann möglich, dass ich mich explizit an die 60 Minuten halten darf und auch werde.

Der/die Klient/-in selbst bestimmt die Anzahl der Stunden die er/sie sich gönnen möchte. Ganz autonom kann er/sie für sich von Mal zu Mal neu entscheiden, ob er/sie eine weitere Stunde wahrnehmen möchte. Den zeitlichen Abstand zwischen den Stunden legt er/sie selbst fest. 

Sollte der/die Klient/-in einmal einen vereinbarten Termin absagen bzw. verschieben müssen, dann bitte ich darum mir frühzeitig Bescheid zu geben (1-3 Tage vor dem Termin). Damit habe ich die Möglichkeit den Termin an andere Klienten/-innen neu zu vergeben. Bitte gehen Sie aus diesem Grund verantwortungsbewusst mit Ihren Terminen um. Dadurch haben andere Klienten/-innen auch die Chance zügig einen Termin bekommen zu können. Danke! 

Falls ohne vorherige Absage ein abgesprochener Termin nicht wahrgenommen wird ODER bei einer Absage am selben Tag muss der/die Klient/-in damit rechnen, dass der volle Betrag von 80 Euro (Ausfallhonorar) für die speziell für ihn/sie bereitgestellte Zeit fällig wird. Zu dieser Regelung musste ich leider übergehen, da ich immer wieder einen achtlosen Umgang mit meiner Zeit erlebt habe. Ich behalte mir vor in Einzelfällen eine andere Entscheidung zu treffen.

Die Rechnungsstellung erfolgt als Privatrechnung für Selbstzahler.

 

Obwohl die Rechnung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird, könnte genau das, auf einer anderen Ebene, für Sie ein Vorteil sein. Denn dadurch wird weder bei der Krankenkasse, noch beim Arbeitgeber eine Diagnose aktenkundig. Sie können sich also ganz flexibel und geschützt eine kompetente Unterstützung gönnen, ohne Nachteile befürchten zu müssen